TELEMATIK

TELEMATIKINFRASTURKTUR

Die medizinischen Anwendungen kommen

Der Rollout der Telematikinfrastruktur ist in eine entscheidende finale Phase gestartet: Die neuen medizinischen Anwendungen gehen in Kürze in die praktische Erprobung. Das Notfalldatenmanagement und der elektronische Medikationsplan auf der Gesundheitskarte sowie die sichere Kommunikation über KIM werden Sie in Ihrer Arbeit unterstützen und Ihren Patienten zugutekommen. Aber ohne den Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist Ihre Praxis nicht auf diese Anwendungen vorbereitet.


Die TI wird erweitert

Seit dem 30. Juni 2019 müssen alle Praxen an die TI angeschlossen sein und als erste Anwendung das VSDM durchführen. Durch den Anschluss weiterer Leistungserbringer wird die Telematikinfrastruktur schrittweise erweitert. Apotheken müssen sich bis zum 30. September 2020 und Krankenhäuser bis zum 1. Januar 2021 an die TI anbinden lassen. In einem weiteren Schritt können sich ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Hebammen und Physiotherapeuten zunächst freiwillig anschließen lassen. Perspektivisch soll der Anschluss auch für diese Leistungserbringer verpflichtend werden. So sieht es das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) vor.


Das E-Health-Gesetz

Die Basis für die Telematikinfrastruktur

Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) hat zum Ziel, die Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz in der Patientenversorgung zu verbessern. Es enthält einen verbindlichen Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards sowie für die Einführung nutzbringender Anwendungen auf Basis der elektronischen Gesundheitskarte. Mit dem E-Health-Gesetz wurden nicht nur die künftigen Anwendungen der Telematikinfrastruktur festgeschrieben, sondern auch ein Zeitfenster für die bundesweite Einführung der TI definiert.

Die Vorteile der TI auf einen Blick

  • Vorteile für die Versicherten:
    • Gesteigerte Arzneimitteltherapiesicherheit
    • Verbesserte Entscheidungsgrundlagen für die beteiligten Leistungserbringer auf Basis umfassenderer Behandlungsdaten
    • Zeitersparnis durch Optimierung und Beschleunigung von Kommunikationsprozessen
    • Zunehmendes Einbeziehen der Patienten bzw. Apothekenkunden durch Nutzung selbsterfasster Gesundheitswerte
  • Vorteile für die Leistungserbringer:
    • Verbesserte Entscheidungsgrundlagen auf Basis eines sicheren Austauschs umfassenderer Behandlungsdaten und von Patienten erfasster Werte
    • Gesteigerte Arzneimitteltherapiesicherheit
    • Vergütung der Anwendung von E-Health-Diensten (z. B. Notfalldatenmanagement)
    • Rechtsverbindliche elektronische Unterschrift
    • Zeitersparnis durch die Vereinfachung von Kommunikationsprozessen

Unser Kurzfilm beantwortet viele Fragen zur TI: Kurzfilm.


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