TELEMATIKINFRASTURKTUR
Die medizinischen Anwendungen kommen
Der Rollout der Telematikinfrastruktur ist in eine entscheidende finale
Phase gestartet: Die neuen medizinischen Anwendungen gehen in Kürze in
die praktische Erprobung. Das Notfalldatenmanagement und der
elektronische Medikationsplan auf der Gesundheitskarte sowie die sichere
Kommunikation über KIM werden Sie in Ihrer Arbeit unterstützen und
Ihren Patienten zugutekommen. Aber ohne den Anschluss an die
Telematikinfrastruktur ist Ihre Praxis nicht auf diese Anwendungen
vorbereitet.
Die TI wird erweitert
Seit dem 30. Juni 2019 müssen alle Praxen an die TI angeschlossen
sein und als erste Anwendung das VSDM durchführen. Durch den Anschluss
weiterer Leistungserbringer wird die Telematikinfrastruktur schrittweise
erweitert. Apotheken müssen sich bis zum 30. September 2020 und Krankenhäuser
bis zum 1. Januar 2021 an die TI anbinden lassen. In einem weiteren
Schritt können sich ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen,
Hebammen und Physiotherapeuten zunächst freiwillig anschließen lassen.
Perspektivisch soll der Anschluss auch für diese Leistungserbringer
verpflichtend werden. So sieht es das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)
vor.
Das E-Health-Gesetz
Die Basis für die Telematikinfrastruktur
Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im
Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) hat zum Ziel, die Wirtschaftlichkeit,
Qualität und Transparenz in der Patientenversorgung zu verbessern. Es
enthält einen verbindlichen Fahrplan für die Einführung einer digitalen
Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards sowie für die Einführung
nutzbringender Anwendungen auf Basis der elektronischen
Gesundheitskarte. Mit dem E-Health-Gesetz wurden nicht nur die künftigen
Anwendungen der Telematikinfrastruktur festgeschrieben, sondern auch
ein Zeitfenster für die bundesweite Einführung der TI definiert.
Die Vorteile der TI auf einen Blick
- Vorteile für die Versicherten:
- Gesteigerte Arzneimitteltherapiesicherheit
- Verbesserte Entscheidungsgrundlagen für die beteiligten Leistungserbringer auf Basis umfassenderer Behandlungsdaten
- Zeitersparnis durch Optimierung und Beschleunigung von Kommunikationsprozessen
- Zunehmendes Einbeziehen der Patienten bzw. Apothekenkunden durch Nutzung selbsterfasster Gesundheitswerte
- Vorteile für die Leistungserbringer:
- Verbesserte
Entscheidungsgrundlagen auf Basis eines sicheren Austauschs
umfassenderer Behandlungsdaten und von Patienten erfasster Werte
- Gesteigerte Arzneimitteltherapiesicherheit
- Vergütung der Anwendung von E-Health-Diensten (z. B. Notfalldatenmanagement)
- Rechtsverbindliche elektronische Unterschrift
- Zeitersparnis durch die Vereinfachung von Kommunikationsprozessen